Die Maßnahmenhierarchie beschreibt die Reihenfolge, in der Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Gefahren am Arbeitsplatz umgesetzt werden sollten. Auch STOP-Prinzip genannt.
S Substitution / Vermeidung: Die erste Stufe besteht darin, Gefahrenquellen am Arbeitsplatz zu vermeiden oder zu minimieren, indem man z.B. gefährliche Arbeitsmittel durch sichere ersetzt oder Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt.
T Technische Maßnahmen: Wenn eine Gefahrenquelle nicht vermieden werden kann, sollten technische Maßnahmen ergriffen werden, um sie zu minimieren. Beispiele hierfür sind z.B. die Installation von Schutzeinrichtungen an Maschinen oder die Lärmminderung durch Schallschutzmaßnahmen.
O Organisatorische Maßnahmen: Wenn technische Maßnahmen nicht ausreichen, sollten organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um die Gefahren für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu minimieren. Beispiele hierfür sind z.B. die Verbesserung der Arbeitsorganisation, die Einführung von Arbeitspausen oder die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit.
P Persönliche Schutzausrüstung: Wenn alle anderen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gefahren zu minimieren, sollten persönliche Schutzausrüstungen (PSA) verwendet werden, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Gefahren zu schützen. Beispiele hierfür sind z.B. Gehörschutz, Schutzbrillen oder Sicherheitsschuhe.
Es ist wichtig, dass die Maßnahmenhierarchie in dieser Reihenfolge durchlaufen wird, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen möglichst sicher gestaltet werden. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann dabei helfen, geeignete Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen.
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