Was ist Arbeitssicherheit?

Arbeitssicherheit umfasst alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die dazu dienen, die Sicherheit sowie die körperliche und geistige Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Sie zielt darauf ab, Arbeitsunfälle zu vermeiden, Gesundheitsrisiken zu minimieren und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen sicherzustellen.

Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften:

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Grundlegende Vorschriften zur Sicherstellung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
  2. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelungen zur Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.
  3. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten.
  4. DGUV Vorschriften: Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, z.B. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
  5. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz.
  6. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV): Maßnahmen zum Schutz vor Lärm und Vibrationen.
  7. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung.

Maßnahmen und Prozesse der Arbeitssicherheit:

  1. Gefährdungsbeurteilungen: Identifikation und Bewertung von Gefahren am Arbeitsplatz.
  2. Schutzmaßnahmen: Definition und Implementierung von Schutzmaßnahmen, z.B. persönliche Schutzausrüstung, technische Schutzvorrichtungen.
  3. Schulungen und Unterweisungen: Regelmäßige Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Sicherheitsthemen und korrektes Verhalten.
  4. Überwachung und Kontrolle: Regelmäßige Überprüfungen und Inspektionen zur Sicherstellung der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen.
  5. Ergonomische Gestaltung: Anpassung der Arbeitsplätze und -abläufe zur Förderung der Gesundheit und Effizienz.
  6. Notfallmanagement: Entwicklung und Training von Notfallplänen und -verfahren.
  7. Dokumentation und Berichterstattung: Sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen und regelmäßige Berichte zur Arbeitssicherheit.

 

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Ziel der Arbeitssicherheit:

Das Hauptziel der Arbeitssicherheit ist es, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die möglichst ungefährlich und gesundheitsfördernd sind. Dies wird durch umfassende Gefährdungsbeurteilungen, präventive Schutzmaßnahmen und gezielte Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht. Eine effektive Arbeitssicherheit trägt nicht nur zum Wohlbefinden der Belegschaft bei, sondern stärkt auch die Produktivität, Reputation und den langfristigen Erfolg eines Unternehmens.

Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen wird ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld geschaffen, das sowohl den gesetzlichen Anforderungen entspricht als auch zur Steigerung der Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten beiträgt. Arbeitssicherheit ist somit ein wesentlicher Bestandteil des nachhaltigen Unternehmenserfolgs.

Ullertec bietet umfassende Unterstützung bei der Implementierung der Arbeitssicherheitsorganisation und der detaillierten Dokumentation. 

Keine Haftung für Aktualität und Richtigkeit der Angaben.