Die Notwendigkeit der Geräteprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3

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Die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist von zentraler Bedeutung, um die Sicherheit in Unternehmen zu gewährleisten. Diese Prüfungen sind in der DGUV Vorschrift 3 geregelt und stellen sicher, dass elektrische Gefährdungen rechtzeitig erkannt und beseitigt werden. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel unterliegen im täglichen Gebrauch Einflüssen, die ihren Zustand verschlechtern können. Dabei kann es zu erheblichen Sicherheitsrisiken kommen, etwa durch die Gefahr eines elektrischen Schlags oder durch Funktionsausfälle, die Brände oder andere Unfälle verursachen können.

 

1. Rechtliche Grundlagen und Verantwortung des Unternehmers

Gemäß der DGUV Vorschrift 3 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Unternehmer verpflichtet, elektrische Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Diese Prüfungen umfassen sowohl ortsfeste als auch ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Die Verantwortung des Unternehmers umfasst dabei drei zentrale Aspekte:

Organisationsverantwortung: Der Unternehmer muss sicherstellen, dass ein Prüfkonzept existiert und umgesetzt wird.

Auswahlverantwortung: Es müssen qualifizierte Personen mit der Durchführung der Prüfungen beauftragt werden. Dies können nur Elektrofachkräfte oder befähigte Personen sein.

Kontrollverantwortung: Die Durchführung und Ergebnisse der Prüfungen müssen dokumentiert und überwacht werden.

2. Arten der Prüfungen und Prüffristen

Es gibt verschiedene Prüfungen, die durchgeführt werden müssen:

Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme: Diese erfolgt durch den Hersteller oder eine befähigte Person, wenn der Hersteller keine Prüfung vorgenommen hat.

Wiederholungsprüfungen: Diese sind regelmäßig und in festgelegten Abständen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Betriebsmittel weiterhin den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die Festlegung der Prüffristen erfolgt auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung. Dabei sind die Umgebungsbedingungen und die Nutzung der Betriebsmittel zu berücksichtigen. Die DGUV Vorschrift 3 gibt Richtwerte für die Prüffristen, die je nach Beanspruchung der Geräte angepasst werden können.

Besonders stark beanspruchte Betriebsmittel, etwa auf Baustellen oder in feuchten Umgebungen, müssen häufiger geprüft werden, um mögliche Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen.

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3. Qualifikationsanforderungen an Prüfer

Die Prüfungen dürfen nur von qualifizierten Personen durchgeführt werden. Als befähigte Person gilt jemand, der eine elektrotechnische Ausbildung und mindestens ein Jahr Berufserfahrung in diesem Bereich hat. Darüber hinaus müssen die Prüfer ihre Kenntnisse regelmäßig aktualisieren, um den neuesten Anforderungen gerecht zu werden.

Auch elektrotechnisch unterwiesene Personen können Prüfungen unterstützen, jedoch immer unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft.

4. Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

Das Nicht-Durchführen der vorgeschriebenen Prüfungen kann gravierende Folgen haben. Neben dem Risiko für die Gesundheit der Mitarbeiter drohen dem Unternehmen auch hohe Bußgelder. Bei schwerwiegenden Verstößen können sogar strafrechtliche Konsequenzen folgen. Zudem ist der Unternehmer im Schadensfall beweispflichtig, wenn er von den empfohlenen Prüffristen abweicht.

Fazit

Die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 ist eine unerlässliche Maßnahme zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit in Unternehmen. Sie hilft, elektrische Gefährdungen zu erkennen und Unfälle zu verhindern. Durch die Einhaltung der Prüffristen und den Einsatz qualifizierter Prüfpersonen wird nicht nur die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet, sondern auch rechtlichen Konsequenzen vorgebeugt. Die Verantwortung des Unternehmers liegt dabei nicht nur in der Durchführung der Prüfungen, sondern auch in der Dokumentation und Kontrolle dieser Maßnahmen.