Grundsätze der Prävention nach DGUV Regel 100-001: Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb

Die DGUV Regel 100-001 (Grundsätze der Prävention) bietet konkrete Richtlinien für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Diese Grundsätze basieren auf staatlichen Arbeitsschutzvorschriften wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), ergänzt durch spezifische Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Sie bieten Unternehmern und Beschäftigten eine praxisnahe Anleitung zur Sicherstellung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb.

1. Pflichten des Unternehmers

Der Unternehmer trägt die Verantwortung für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Zu seinen Kernaufgaben zählen:

  • Gefährdungsbeurteilung: Gemäß § 3 ArbSchG und der BetrSichV müssen Unternehmer Gefährdungen im Betrieb systematisch bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen.
  • Dokumentation und Unterweisung: Die ermittelten Maßnahmen sind zu dokumentieren und die Beschäftigten mindestens einmal jährlich zu unterweisen (§ 12 ArbSchG). Dabei müssen spezifische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen erläutert werden.
  • Notfallmaßnahmen: Unternehmer sind verpflichtet, Notfallpläne zu erstellen und Maßnahmen für Erste Hilfe und Brandschutz vorzusehen (§ 10 ArbSchG).

2. Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Die Gefährdungsbeurteilung stellt eine wesentliche Grundlage für den Arbeitsschutz dar. Sie umfasst die Analyse von möglichen Gefährdungen durch:

  • Mechanische Einwirkungen,
  • Gefahrstoffe,
  • Psychische Belastungen,
  • Elektrische und thermische Gefährdungen,
  • Physikalische Belastungen wie Lärm oder Vibrationen.

Die Ergebnisse dieser Beurteilung dienen der Festlegung von Maßnahmen, wie der Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) oder der Änderung von Arbeitsabläufen.

3. Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer

Bei der gleichzeitigen Beschäftigung mehrerer Unternehmer auf einer Baustelle oder in einem Betrieb müssen Maßnahmen zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen getroffen werden. Hierzu gehört die Abstimmung der Arbeiten und die Bestimmung einer verantwortlichen Aufsichtsperson, die weisungsbefugt ist (§ 6 ArbSchG).

4. Spezielle Präventionsmaßnahmen

Die DGUV Regel gibt detaillierte Empfehlungen, wie Unternehmer ihre Pflichten in Bezug auf verschiedene Arbeitsbereiche erfüllen können:

  • Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten: Diese Experten unterstützen die Beurteilung von Gefährdungen und die Ergreifung geeigneter Schutzmaßnahmen (§ 4 ArbSchG).
  • Ersthelfer und Betriebssanitäter: Die Anzahl und Ausbildung von Ersthelfern richtet sich nach den Betriebsanforderungen. Die DGUV Regel fordert regelmäßige Fortbildungen für Ersthelfer.
  • Technische Schutzmaßnahmen: Einsatz von Maschinen mit Sicherheitsvorrichtungen und regelmäßige Wartung zur Vermeidung von Unfällen.

5. Konsequenzen bei Verstößen

Unternehmer, die ihre Pflichten vernachlässigen, riskieren Sanktionen. Diese können von Bußgeldern bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen reichen, wenn die Vernachlässigung der Pflichten zu ernsthaften Gesundheitsschäden führt.

Relevante Gesetze und Vorschriften

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Grundpflichten des Arbeitgebers zum Schutz der Beschäftigten.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelung zur sicheren Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln.
  • DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Vorschriften zum Umgang mit gefährlichen Stoffen.
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Regelung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.