Grundlagen im Arbeitsschutz für alle Unternehmen

Im Arbeitsschutz ist jeder Unternehmer verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies betrifft alle Branchen und Unternehmensgrößen. Hier eine Übersicht der wichtigsten Pflichten und eine dazugehörige Checkliste.

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Checkliste: Grundlagen des Arbeitsschutzes

  • Gefährdungsbeurteilung durchführen

    • Gesetz/Verordnung: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 5), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 3)
    • Beschreibung: Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz. Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung dieser Risiken.
  • Schutzmaßnahmen umsetzen und dokumentieren

    • Gesetz/Verordnung: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 3), Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
    • Beschreibung: Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung müssen Schutzmaßnahmen ergriffen und deren Wirksamkeit überprüft werden. Maßnahmen sind zu dokumentieren.
  • Unterweisung der Beschäftigten

    • Gesetz/Verordnung: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 12), Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 1)
    • Beschreibung: Regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten zu arbeitsplatzbezogenen Gefahren und Schutzmaßnahmen. Diese muss dokumentiert werden.
  • Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

    • Gesetz/Verordnung: Sozialgesetzbuch (SGB VII § 22), DGUV Vorschrift 1
    • Beschreibung: In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten muss mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden, um den Unternehmer bei der Arbeitssicherheit zu unterstützen.
  • Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft)

    • Gesetz/Verordnung: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG § 5)
    • Beschreibung: Unternehmen müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, die den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes berät.
  • Betriebsarzt bereitstellen

    • Gesetz/Verordnung: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG § 3), DGUV Vorschrift 2
    • Beschreibung: Der Betriebsarzt unterstützt bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge und untersucht regelmäßig die Mitarbeiter auf gesundheitliche Risiken.
  • Bereitstellung und Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

    • Gesetz/Verordnung: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 4, § 5), PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
    • Beschreibung: Der Unternehmer muss für die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (z.B. Helme, Handschuhe) sorgen, wenn Risiken am Arbeitsplatz bestehen.
  • Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe

    • Gesetz/Verordnung: DGUV Vorschrift 1, ArbSchG § 10
    • Beschreibung: Sicherstellung von Erster Hilfe und Notfallplänen im Unternehmen. Es müssen mindestens 5% der Beschäftigten (in Verwaltungen) bzw. 10% (in Produktionsbetrieben) als Ersthelfer ausgebildet sein.
  • Brandschutz sicherstellen

    • Gesetz/Verordnung: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV § 4, Anhang 2.2)
    • Beschreibung: Brandschutzhelfer müssen ausgebildet werden (mindestens 5% der Beschäftigten). Notwendige Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher müssen vorhanden sein.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten

    • Gesetz/Verordnung: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
    • Beschreibung: Regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen müssen den Beschäftigten angeboten werden, z.B. bei Arbeiten mit Lärm, Chemikalien oder gefährlichen Stoffen.
  • Betriebsanweisungen erstellen und aushängen

    • Gesetz/Verordnung: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 12)
    • Beschreibung: Betriebsanweisungen für den sicheren Umgang mit Maschinen, Anlagen und Arbeitsstoffen müssen erstellt und für die Beschäftigten zugänglich gemacht werden.
  • Arbeitsstätten sicher gestalten

    • Gesetz/Verordnung: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
    • Beschreibung: Die Gestaltung der Arbeitsstätte (z.B. Beleuchtung, Belüftung, Fluchtwege) muss den Anforderungen der ArbStättV entsprechen.
  • Unfallanzeige bei Arbeitsunfällen

    • Gesetz/Verordnung: Sozialgesetzbuch (SGB VII § 193)
    • Beschreibung: Jeder Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führt, muss bei der Berufsgenossenschaft angezeigt werden.
  • ASA-Sitzungen abhalten und Protokoll führen

    • Gesetz/Verordnung: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG § 11)
    • Beschreibung: Ist vierteljährlich zu veranstalten und ab 20 Beschäftigte zu bilden. Teilnehmer: Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte und falls vorhanden Vertreter des Betriebsrates.

Diese Punkte bilden die Grundlage für ein umfassendes Arbeitsschutzmanagement in jedem Unternehmen und dienen dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Wo steht ihr Unternehmen?

Sie können die Checkliste jetzt kostenfrei herunterladen, um einen umfassenden Überblick über die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen zu erhalten.

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