In Industrie, Handwerk und Logistik im Ruhrgebiet entstehen häufig erhöhte Lärmbelastungen.
Unternehmen in Bochum, Herne, Essen, Dortmund, Gelsenkirchen, Duisburg, Oberhausen, Recklinghausen, Hattingen und Mülheim an der Ruhr sind verpflichtet, die Lärmbelastung systematisch zu
bewerten.
Rechtsgrundlage ist insbesondere die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz.
Ab bestimmten Auslösewerten sind technische und organisatorische Maßnahmen zwingend umzusetzen.
Ullertec führt fachkundige, nachvollziehbare und dokumentierte Lärmmessungen im gesamten Ruhrgebiet durch.
Eine Lärmpegelmessung ist notwendig, wenn:
Maschinen hohe Geräuschemissionen verursachen
Mitarbeitende über Lärmbelastung klagen
neue Anlagen installiert wurden
die Berufsgenossenschaft eine Überprüfung fordert
unklar ist, ob Auslösewerte überschritten werden
Die relevanten Auslösewerte betragen:
80 dB(A) – unterer Auslösewert
85 dB(A) – oberer Auslösewert
Ab 85 dB(A) sind unter anderem Gehörschutzprogramme verpflichtend.
Orientierende Messungen dienen der ersten Einschätzung der Belastungssituation.
Ziel ist:
Identifikation kritischer Arbeitsbereiche
Ermittlung typischer Lärmquellen
Bewertung von Spitzenbelastungen
Entscheidung über weiterführende Detailmessungen
Diese Form der Messung ist besonders sinnvoll bei:
Produktionsbetrieben
metallverarbeitenden Unternehmen
Logistikzentren
Werkstätten
Maßnahmen folgen dem TOP-Prinzip:
T – Technisch
Kapselung von Maschinen
Schalldämmung
leisere Ersatzmaschinen
O – Organisatorisch
Rotationsprinzip
Aufenthaltsdauerbegrenzung
P – Persönlich
geeigneter Gehörschutz
Unterweisung der Mitarbeitenden
Die Auswahl erfolgt immer auf Grundlage der Messwerte.
Ein Lärmkataster dokumentiert die gemessenen Pegel systematisch und flächenbezogen.
Es beinhaltet:
Messpunkte im Betrieb
gemessene Schalldruckpegel
Bewertung nach Auslösewerten
Zuordnung zu Tätigkeiten
Maßnahmenempfehlungen
Ein strukturiertes Lärmkataster dient als:
Nachweis gegenüber Behörden
Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen
Planungsbasis für technische Maßnahmen
Dokumentation für die Berufsgenossenschaft
Neben Lärm spielt die Beleuchtung eine wesentliche Rolle für Sicherheit und Gesundheit.
Orientierende Lichtmessungen dienen der:
Überprüfung der Beleuchtungsstärke
Bewertung von Arbeitsplätzen
Identifikation von Unter- oder Überbeleuchtung
Optimierung von Produktions- und Lagerbereichen
Gerade in älteren Industriehallen im Ruhrgebiet entspricht die Beleuchtung häufig nicht mehr aktuellen Anforderungen.
Lärmmessungen werden besonders häufig durchgeführt in:
Metall- und Stahlverarbeitung
Maschinenbau
Logistik und Umschlaghallen
Handwerksbetrieben
Produktionsbetrieben mit Dauerbetrieb
Die hohe Industriedichte im Ruhrgebiet führt regelmäßig zu komplexen Lärmsituationen.
Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Auslösewerte erreicht oder überschritten werden, ist eine Bewertung nach LärmVibrationsArbSchV erforderlich.
Es gibt keine feste Pflicht.
Messungen sind anlassbezogen erforderlich, z. B. bei technischen Änderungen.
Ein Lärmkataster ist die systematische Erfassung aller relevanten Lärmbereiche im Unternehmen inklusive Bewertung und Dokumentation.
In vielen Fällen ja – wenn eindeutig festgestellt wird, dass Auslösewerte nicht überschritten werden.
Bei Grenzwertnähe sind detailliertere Messungen sinnvoll.
