Externer Brandschutzbeauftragter nach DGUV Information 205-003

externer Brandschutzbeauftragter DGUV Information 205-003 dienstleister brandschutz brandschutzbeauftragter firma

Wir sind Ihr zentraler Ansprechpartner für Brandschutzfragen im Betrieb. Als externer Dienstleister bieten wir eine kostenoptimierte Lösung, um fehlende Kapazitäten zu ergänzen und die notwendigen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Unsere Dienstleistungen umfassen die Einhaltung der Vorgaben der Feuerversicherung, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie weiterer relevanter Vorschriften.


Unsere Leistungen im Überblick:

  • Beratung und Unterstützung: Wir beraten und unterstützen Sie in allen Fragen des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes.
  • Interne Brandschutzbegehungen: Wir führen regelmäßige Begehungen durch, um sicherzustellen, dass alle Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden.
  • Kontrolle und Dokumentation: Wir kontrollieren Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Alarmpläne und dokumentieren alle Tätigkeiten im Brandschutz.
  • Mängelmeldung und Maßnahmen: Wir melden Mängel und schlagen Maßnahmen zu deren Beseitigung vor.
  • Unterstützung bei Unterweisungen: Wir unterstützen Ihre Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten.
  • Beratung zur Ausstattung: Wir beraten Sie bei der Ausstattung Ihrer Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und der Auswahl der Löschmittel.

 

Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz und Erfahrung, um die Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu maximieren und gleichzeitig Kosten zu optimieren. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Brandschutzanforderungen effizient und effektiv zu erfüllen.

Warum sind Brandschutzbeauftragte in Deutschland notwendig?

Brandschutzbeauftragte sind in Deutschland unerlässlich, um die Sicherheit in Unternehmen zu gewährleisten. Sie tragen dazu bei, Brände zu verhindern und im Ernstfall schnell und effektiv zu reagieren. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ vom Dezember 2020 festgelegt, welche Aufgaben ein Brandschutzbeauftragter erfüllen muss. Dazu gehören unter anderem:

  • Durchführung von internen Brandschutzbegehungen

  • Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und Flucht- und Rettungswege

  • Unterstützung bei der Aktualisierung von Dokumentationen

  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen
Brandschutzbeauftragter extern dienstleister firma brandschutzbeauftragter

Unsere Arbeitsweise als externer Brandschutzbeauftragter

  1. Erstberatung: Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an, um Ihren speziellen Bedarf im Bereich Brandschutz zu ermitteln.

  2. Betreuung vor Ort: Bei Vor-Ort-Begehungen stellen wir sicher, dass alle gesetzlichen Regelungen zum Brandschutz eingehalten werden.

  3. Lückenlose Dokumentation: Wir führen Protokolle über alle Tätigkeiten und erstellen den Jahresbericht für Ihr Unternehmen.

Was ist wenn mein Unternehmen die Notwendigkeit des Brandschutzbeauftragten ignoriert?

externer Brandschutzbeauftragter DGUV Information 205-003 dienstleister brandschutz brandschutzbeauftragter firma Bochum

Das Ignorieren der Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten kann erhebliche Risiken für ein Unternehmen mit sich bringen. Ohne einen qualifizierten Brandschutzbeauftragten können folgende Gefahren auftreten:

 

  • Erhöhtes Brandrisiko: Fehlende regelmäßige Brandschutzbegehungen und mangelnde Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen können zu unentdeckten Brandgefahren führen.

  • Rechtliche Konsequenzen: Die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben, wie der DGUV Information 205-003, kann zu Bußgeldern und rechtlichen Sanktionen führen.

  • Versicherungstechnische Probleme: Ohne die Einhaltung der Vorgaben der Feuerversicherung kann der Versicherungsschutz im Brandfall gefährdet sein.

  • Gefährdung von Menschenleben: Unzureichende Brandschutzmaßnahmen können im Ernstfall zu Verletzungen oder sogar zum Verlust von Menschenleben führen.

  • Imageverlust: Ein Brandereignis kann das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern nachhaltig schädigen.

 

Ein Brandschutzbeauftragter ist daher unerlässlich, um diese Risiken zu minimieren und die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten.