Prüfung von ortsfesten Leitern und Steigeisengängen

Unsere umfassenden Dienstleistungen zur Prüfung von ortsfesten Leitern und Steigeisengängen gewährleisten, dass Ihre Anlagen stets den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.

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Übersicht

  • Erstprüfungen: Vergabe von Inventarnummern zur eindeutigen Identifikation.
  • Gefährdungsbeurteilungen: Festsetzung von Prüfintervallen und Fristen.
  • Befestigungsprüfungen: Durchführung durch Dübelprüfungen und/oder Endoskopie.
  • Wiederkehrende Prüfungen: Regelmäßige Inspektionen von ortsfesten Steigleitern und Steigeisengängen.
  • Kennzeichnung: Anbringung von Grund- und Prüfplaketten zur Sichtbarmachung der Prüfungen.
  • Gerichtsfeste Dokumentation: Ausführliche Prüfprotokolle und Dokumentation der Ergebnisse.

Prüfung von verschiedenen Leitern und Steigeisengängen

  • Steigleitern für bauliche Anlagen: Nach DIN 18799-1 und DIN 18799-2.
  • Notleiteranlagen: Nach DIN 14094-1.
  • Steigleitern für Bauwerke und Schächte: Nach DIN EN 14396.
  • Steigleitern als Zugang zu maschinellen Anlagen: Nach DIN EN ISO 14122-4.
  • Steigeisen und Steigeisengänge an Schornsteinen: Gemäß DGUV Information 201-055.
  • Steigleitern für Schornsteine: Nach DIN 18799-3.
  • Steigeisengänge an freistehenden Schornsteinen in Massivbauart: Nach DIN 1056 und DIN 13084 Teil 1 bis 7.

Unsere Prüfungen werden nach Möglichkeit im laufenden Betrieb durchgeführt, um Ihre Prozesse nicht zu unterbrechen. Wir prüfen Steigleitern an baulichen Anlagen wie Kühltürmen, Schornsteinen, Silos, Masten und Ölbunkern unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer Aspekte.