Die externe sicherheitstechnische Betreuung durch eine zertifizierte Sicherheitsfachkraft der bietet Unternehmen eine umfassende Unterstützung im Bereich Arbeitssicherheit. Diese Betreuung erfolgt gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2, die die Pflichten von Unternehmern zur betrieblichen Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte regelt.
Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und definiert die Anforderungen an die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung. Sie legt fest, dass
Unternehmen je nach Größe und Branche entweder eine Regelbetreuung oder eine alternative Betreuung wählen können.
Die Regelbetreuung umfasst dabei regelmäßige Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen und die Erstellung von Betriebsanweisungen.
Ullertec bietet eine digitale Betreuung, die es ermöglicht, viele sicherheitstechnische Aufgaben effizient und flexibel zu erledigen.
Dazu gehören:
Neben der digitalen Betreuung ist die Betreuung vor Ort durch regelmäßige Begehungen ein zentraler Bestandteil der Dienstleistungen von Ullertec.
Diese Begehungen umfassen:
Durch die Kombination aus digitaler und vor Ort Betreuung stellt Ullertec sicher, dass Unternehmen umfassend und effizient in allen Belangen der Arbeitssicherheit unterstützt werden. Dies trägt nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei, sondern fördert auch die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter.
Möchten Sie mehr über die spezifischen Dienstleistungen von Ullertec erfahren oder haben Sie weitere Fragen zur DGUV Vorschrift 2?